Viele Recruiter und Personalentscheider messen dem Arbeitszeugnis eine immer geringere Bedeutung zu. Das liegt nicht zuletzt an der inflationären Vergabe von guten und sehr guten Noten. Mehr dazu in diesem Beitrag: So vergeben Sie die richtigen Noten im Zeugnis. Das Arbeitszeugnis hat häufig einfach keine Aussagekraft mehr. Wir sind dennoch der Meinung, dass sich aus Arbeitszeugnissen wichtige Erkenntnisse gewinnen lassen und sich so unter Umständen Fehleinstellungen verhindern lassen. Da aus Zeitgründen nicht jedes Zeugnis einer Bewerbung bis auf das kleinste Detail geprüft werden kann, haben wir die fünf wichtigsten Merkmale zusammengefasst. So können Sie Zeugnisse in kurzer Zeit analysieren.
1. Beendigungsgrund und -zeitpunkt
Aus dem Beendigungsgrund kann man einiges herauslesen. Teilweise kommt es aber auf kleine Details an. Einige interessante Formulierungen haben wir zusammengetragen.
Fristgerechte Kündigung seitens Arbeitgeber personen- / verhaltensbedingt
Das Arbeitsverhältnis mit Herrn Mustermann endet am 31.12.2020.
Fristgerechte Kündigung seitens Arbeitnehmer, AG hätte auch gekündigt
Das Arbeitsverhältnis wird auf Wunsch von Herrn Mustermann zum 31.12.2020 gelöst.
Aufhebungsvertrag auf Veranlassung Arbeitgeber personen- / verhaltensbedingt
Das Arbeitsverhältnis mit Herrn Mustermann endet durch einvernehmliche Trennung am 31.12.2020.
Darüber hinaus kann auch der Beendigungszeitpunkt einen Aufschluss geben. Wenn es sich um ein "krummes" Datum handelt und kein Hinweis auf eine arbeitnehmerseitige Kündigung zu finden ist, wurde das Arbeitsverhältnis entweder in der Probezeit oder fristlos beendet.
2. Zusammenfassende Leistungsbeurteilung und Verhalten
Die Zusammenfassende Leistungsbeurteilung ist der Durchschnitt aller Bewertungskriterien (Fachwissen, Bereitschaft, Arbeitsweise usw.). Damit gewinnt man keine 100-prozentige Sicherheit über die tatsächliche Benotung des gesamten Zeugnisses, aber sie gibt einen Anhaltspunkt und ist auch am einfachsten zu entschlüsseln.
So lesen Sie die Note ab:
- Note 1 stets zu unserer vollsten Zufriedenheit
- Note 1-2 zu unserer vollsten Zufriedenheit
- Note 2 stets zu unserer vollen Zufriedenheit
- Note 3 zu unserer vollen Zufriedenheit (stets zu unserer Zufriedenheit)
- Note 4 zu unserer Zufriedenheit
- Note 5 im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit
Neben der Leistung sollten Sie sich auch die Verhaltensbeurteilung anschauen. Wenn diese Note besser oder sogar sehr viel besser als die Leistungsbeurteilung ist, heißt das: War eine nette Person, aber die Leistung konnte nicht mithalten. Umgekehrt könnte es bedeuten, dass die Leistung gut war, aber er oder sie im Umgang schwierig war. Im Optimalfall passen Leistung und Verhalten zusammen.
So lesen Sie die Note beim Kriterium Verhalten ab:
- Note 1 stets vorbildlich
- Note 2 stets einwandfrei
- Note 3 einwandfrei
- Note 4 korrekt / es gab keinen Anlass zu Beanstandungen
- Note 5 uns ist nichts nachteiliges bekannt geworden
Bei der Note 1 sollten Sie auch darauf achten, dass Beispiele zu besonderen Leistungen, herausragende Erfolge oder die Mitarbeit in Projekten genannt ist.
3. Schlussformel
Die Schlussformel beinhaltet im Optimalfall ein Bedauern, ein Dank und Zukunftswünsche. Fehlt eines dieser Merkmale, ist das ein Indiz für mögliche Probleme. Auch wenn der Arbeitnehmer laut Rechtsprechung keinen Anspruch auf eine solche Schlussformel hat, ist sie in der Praxis üblich.
Ein guter Schlusssatz mit der Note gut könnte so aussehen:
Wir danken ihm für seine stets guten Leistungen und bedauern sein Ausscheiden sehr. Für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir ihm alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
4. Plausibilität
Wichtig ist auch, dass die Dauer der Beschäftigung und der Beendigungsgrund mit der Benotung übereinstimmen. Ein sehr gutes Zeugnis, auf welchem nur die schlichte Beendigungsformel "endet zum Tag XY" oder "endet im gegenseitigen Einvernehmen", genannt ist, wirft Fragen auf. Hier kann der Verdacht entstehen, dass es sich um ein Gefälligkeitszeugnis ("wenn Sie gegen die Kündigung nicht klagen, bekommen Sie ein sehr gutes Zeugnis") oder um ein vor Gericht erstrittenes Zeugnis handelt.
5. Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen
Neben den einzelnen Zeugnissen ist die Vollständigkeit und die Übereinstimmung mit dem Lebenslauf wichtig. Im besten Fall liegen einer Bewerbung zumindest die Zeugnisse der letzten 10 bis 15 Jahre lückenlos vor. Fehlt ein Zeugnis, könnte entweder der Inhalt nicht vorteilhaft sein, oder das Zeugnis nicht existieren. Auch das spricht nicht für ein gutes Beschäftigungsverhältnis.
Auch sollten die Zeugnisse aller Arbeitgeber möglichst ein einheitliches Bild ergeben. Wenn es große Schwankungen gibt, vielleicht auch immer mit kurzen Beschäftigungszeiten, könnten einige der Zeugnisse zu gut ausgestellt worden sein.
Tipps zum Schluss
Sie sollten Zeugnisse nicht überbewerten, da nicht jeder Zeugnisaussteller auch der Zeugnissprache mächtig ist. So entstehen aus Unwissenheit viel zu gute, zu schlechte oder unvorteilhafte Zeugnisse. Sie sollten die Zeugnisse einer Bewerbung aber auch nicht völlig links liegen lassen. Wenn ein Zeugnis Fragen aufwirft, aber der Lebenslauf und auch der Kandidat sonst einen guten Eindruck vermitteln, sprechen Sie den Bewerber doch einfach darauf an. Eventuell gibt es eine ganz logische Erklärung.
Damit Sie immer formal korrekte, aussagekräftige und gut lesbare Zeugnisse an Ihre ehemaligen Arbeitnehmer herausgeben, empfehlen wir den Einsatz eines Zeugnisgenerators. Diese Generatoren haben den Ruf, nur Standardzeugnisse zu erzeugen, die wenig individuell sind. Wenn Sie wirklich aussagekräftige und damit wertschätzende Zeugnisse an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter herausgeben möchten, probieren Sie den Flowmium Zeugnisgenerator aus. Damit erstellen Sie schnell, einfach und doch individuelle Zeugnisse.