E wie Ehrlichkeit

Die Erwähnung von Ehrlichkeit im Zeugnis ist eine Gradwanderung. Zum einen werden Basistugenden wie Pünktlichkeit schon lange nicht mehr in Zeugnisse aufgenommen. Auch Ehrlichkeit ist eine Grundtugend und wird in den meisten Zeugnissen nicht mehr erwähnt. Bei einigen Berufen oder Berufsgruppen erwartet der Zeugnisleser allerdings immer noch, dass "stets ehrlich" auftaucht. Wenn es fehlt, kann das negativ ausgelegt werden. Bei anderen Berufsgruppen kann die explizite Erwähnung von Ehrlichkeit wiederum negativ interpretiert werden.

Ehrlichkeit sollte grob zusammengefasst immer dann genannt werden, wenn der Arbeitnehmer berufsmäßig mit (Bar-)geld oder sonstigen wertvollen bzw. einfach zu entwendenden Gegenständen zu tun hat.

Insbesondere bei diesen Berufen kann oder sollte Ehrlichkeit erwähnt werden:

  • Kassierer
  • Reinigungspersonal
  • Buchhalter
  • Verkäufer im Einzelhandel
  • Lagerarbeiter im Umgang mit kleinen Waren

Bei allen anderen Berufen führt das Wort "ehrlich" im Zeugnis eher zu Irritationen. Häufig fragen sich Zeugnisleser dann: "Möchte mir der alte Arbeitgeber versteckt mitteilen, dass der Arbeitnehmer eben gerade nicht ehrlich war?".

Besonders wichtig ist in allen Fällen, dass die Formulierung "stets ehrlich" lautet. Wenn das "stets" fehlt, ist die Aussage negativ zu werten.

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