Nur in den wenigsten Fällen wird ein Zeugnis tatsächlich am letzten Arbeitstag fertiggestellt und ausgehändigt. Teilweise wird es schon ein paar Tage vorher übergeben, weil der Arbeitnehmer in den letzten Tagen vor dem Austritt Urlaub hat. Häufig dauert es aber ein paar Tage oder sogar ein paar Wochen länger, weil das Zeugnis nicht rechtzeitig fertig wird oder es wird erst ausgestellt, wenn der Arbeitnehmer es anfordert. Da stellt sich die Frage, welches Datum unten auf dem Zeugnis stehen sollte.
Im geschäftlichen Alltag ist es üblich, das aktuelle Datum auf einen Brief zu schreiben. Bei einem Zwischenzeugnis ist das auch der Fall. Hier wird in der Regel das Datum angegeben, an dem es tatsächlich ausgestellt worden ist. Auf einem Endzeugnis sollte das Ausstellungsdatum allerdings mit dem Austrittsdatum übereinstimmen. So ist es in der Praxis üblich und wird erwartet. Das gilt auch, wenn das Austrittsdatum zum Beispiel auf ein Wochenende fällt. Ebenso sollte ein berichtigtes Zeugnis auf das Austrittsdatum zurückdatiert werden.
Sofern das Ausstellungsdatum und das Austrittsdatum nicht übereinstimmen, deutet das auf Unstimmigkeiten hin. Wenn das Datum mehrere Wochen oder Monate vor dem Vertragsende liegt, kann dies als Andeutung einer Freistellung interpretiert werden. Liegt das Ausstellungsdatum weit nach dem Austrittsdatum, deutet dies auf Rechtsstreitigkeiten hin.
Zu der Datumsangabe in Zeugnissen gibt es diverse Gerichtsurteile. Wie so häufig, gibt es von verschiedenen Gerichten gegensätzliche Urteile und Auslegungen. Es gibt auch keinen gesetzlichen Anspruch, dass Ausstellungs- und Austrittsdatum übereinstimmen. Es hat sich in der Praxis viel mehr so etabliert und ungewollte Fehlinterpretationen werden damit verhindert.