Drei weitere Zeugnistechniken erklärt

Avatar
Robert Lassen
9. März 2021

Um die Schulnoten in einen Text zu verschlüsseln, haben sich über die Jahrzehnte mehrere Techniken etabliert. Dabei sind Verschlüsselungstechniken nicht mit den verbotenen Geheimcodes zu verwechseln. Wir zeigen Ihnen in diesem Beitrag, wie Sie die Positivskala-, Ausweich- und Einschränkungstechnik erkennen und anwenden können.

1. Positivskalatechnik

Die Positivskalatechnik ist die bekannteste Technik. Diese besagt, dass bei allen Noten, auch bei schlechten, eine Zufriedenheit ausgedrückt wird. So heißt es zum Beispiel bei einer Note 4 noch: "Die ihm übertragenen Aufgaben erledigte Herr Mustermann zu unserer Zufriedenheit.“. In der Umgangssprache würde man bei einer Note 4 nie von Zufriedenheit sprechen.

Um die Notenabstufung zu erreichen, gibt es für jede Note eine definierte Kombination aus der zeitlichen Komponente (stets, immer, usw.) und einem gesteigerten Adjektiv (vollsten, sehr gut, usw.).

  • Note 1: stets zu unserer vollsten Zufriedenheit
  • Note 2: stets zu unserer vollen Zufriedenheit
  • Note 3: zu unserer vollen Zufriedenheit (stets zu unserer Zufriedenheit)
  • Note 4: zu unserer Zufriedenheit
  • Note 5: im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit

An der zusammenfassenden Leistungsbeurteilung ist das Schema am einfachsten zu zeigen, es trifft aber im Prinzip auf alle Beurteilungskriterien zu.

2. Ausweichtechnik

Bei der Ausweichtechnik werden wichtige Aussagen durch weniger wichtige oder selbstverständliche Aussagen ersetzt. Es ist allerdings immer darauf zu achten, in welchem Kontext der Satz steht.

Bei einem Außendienstmitarbeiter kommt es stark auf den Umsatz an und evtl. die Steigerung dessen. Wenn in dem Zeugnis nun nichts über den Umsatz vermerkt ist, aber gleichzeitig das gepflegte Auftreten gelobt wird, ist die Gewichtung im Gesamten falsch. Das lässt darauf schließen, dass er kein guter Vertriebler war. Aber Achtung: Wenn alle wichtigen Eigenschaften genannt werden, ist es durchaus in Ordnung und nicht nachteilig auszulegen, wenn ein besonders gepflegtes Auftreten gelobt wird.

Bei der Erwähnung der Eigenschaft „Pünktlichkeit“ kommt es darauf an, für welche Beschäftigungsgruppe ein Zeugnis geschrieben wurde. Bei einem Arbeitnehmer und erst recht bei einem leitenden Angestellten ist Pünktlichkeit selbstverständlich und muss bzw. sollte deshalb nicht explizit erwähnt werden. Bei einen Ausbildungszeugnis ist die Erwähnung durchaus in Ordnung und nicht nachteilig auszulegen.

3. Einschränkungstechnik

Bei der Einschränkungstechnik werden Aussagen zeitlich oder räumlich eingeschränkt.

Zum Beispiel: Herr Mustermann gilt im Verband als Fachmann“. Der Mitarbeiter wird zwar als Fachmann beschrieben, allerdings wird eingeschränkt, dass er das nur im Verband ist und eben nicht im Unternehmen.

Eine andere häufige Einschränkung ist: „Die Problemstellungen seines Arbeitsgebietes bearbeitete er selbstständig und sorgfältig.“. Hier ist die Einschränkung: „seines Aufgabengebietes“.

Zu erkennen ist die Technik häufig auch an Wörtern wie: "in der Regel", "im Großen und Ganzen", oder "weitestgehend". Diese Aussagen sind mit der Note 5 zu übersetzen.

arrow-up icon