F wie Fehler im Zeugnis

Ein Arbeitnehmer hat das Recht auf ein inhaltlich und formal korrektes Zeugnis. Denn Fehler können vom Zeugnisleser negativ interpretiert werden. Sollte im ausgehändigten Zeugnis zum Beispiel ein offensichtlicher Rechtschreibfehler erkennbar sein, muss der Arbeitgeber diesen Fehler korrigieren.

Mögliche formale Fehler:

  • Rechtschreib- und Grammatikfehler
  • Falsche Zeitform
  • Personalpronomen (Sie/Ihr) groß geschrieben
  • Nicht auf Briefbogen gedruckt
  • Adressfeld auf Briefbogen ausgefüllt
  • Uneinheitliche Formatierung
  • Handschriftliche Ausbesserungen
  • Knicke oder Flecken
  • Unterschrift fehlt

Gerade bei der Rechtschreibung gibt es aufgrund verschiedener möglicher Schreibweisen oder bei Eigennamen sowie englischen Bezeichnungen immer wieder zu Beanstandungen. In der Regel ist es am einfachsten, dem Wunsch des Arbeitnehmers nachzukommen.

Mögliche inhaltliche Fehler:

  • Falsche persönliche Daten
  • Falsche Zeitangaben
  • Zu wenige oder wenig aussagekräftige Tätigkeiten
  • Beurteilungskriterium fehlt

Darüber hinaus ist natürlich die komplexe Zeugnissprache mit den diversen Techniken und Gerichtsentscheidungen zu beachten. Sollte es gerade bei der Benotung zu Unstimmigkeiten kommen, ist der Arbeitgeber natürlich nicht ohne weiteres verpflichtet, eine Korrektur vorzunehmen.

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